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Wer ist für das Laub zuständig...

Eigentümer sind dafür verantwortlich, Laub zu fegen, damit niemand zu Schaden kommt. In manchen Kommunen gilt die Kehr-und Räumpflicht –laut Satzung auch für die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück. Wer einen Dienstleister beauftragt, ist aber nicht von der Haftung befreit. Rutscht jemand auf dem Laub aus und verletzt sich, muss der Dienstleister erstmal für den Schaden aufkommen. Ist dieser nicht ausreichend versichert, musss die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) einspringen. Schon bei der Beauftragung sollte man darauf achten, dass der Dienstleister eine ausreichende Haftpflichtversicherung hat. Die Wohnungseigentümer sollten die Arbeit stichprobenartig kontrollieren und Protokoll führen, wenn sie mögliche Versäumnisse beobachten. Arbeitet das Unternehmen nachlässig, sollte die Verwaltung eingeschaltet werden. Und im Zweifel sollten die Eigentümer selbst zum Besen greifen.