Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden
Die Tage werden deutlich kürzer und die Temperaturen purzeln. Schön, wenn man es sich dann im seinem Zuhause so richtig gemütlich machen kann. Kaum zu übertreffen ist ein behaglicher Abend vorm knisternden Kamin.
Doch nicht jeder kann sich einen holzbetriebenen Kamin hinstellen. Die wohlige Kaminstimmung kann man sich aber auch anders ins Haus holen: zum Beispiel mit einem Elektrokamin. Jedoch spendet er kaum Wärme. Licht sorgt auch für Behaglichkeit. Ein Elektrokamin hat einen entscheidenden Vorteil: Er lässt sich leicht installieren und ist in fast allen Wohnungen verwendbar, denn betrieben wird er ausschließlich elektrisch. Weitere Vorteile: Dreck entfällt, größere Umbaumaßnahmen sind nicht notwendig, Größen und Farben lassen sich perfekt mit dem Wohnraum kombinieren.
Natürlich geht es, besonders in der Vorweihnachtszeit, auch eine Nummer kleiner mit der Gemütlichkeit: Kerzen sorgen für stimmungsvolles Licht und schon der Anblick der Wolldecke auf dem Sofa lädt zum Einkuscheln ein.
Wer ist für das Laub zuständig...
Eigentümer sind dafür verantwortlich, Laub zu fegen, damit niemand zu Schaden kommt. In manchen Kommunen gilt die Kehr-und Räumpflicht –laut Satzung auch für die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück. Wer einen Dienstleister beauftragt, ist aber nicht von der Haftung befreit. Rutscht jemand auf dem Laub aus und verletzt sich, muss der Dienstleister erstmal für den Schaden aufkommen. Ist dieser nicht ausreichend versichert, musss die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) einspringen. Schon bei der Beauftragung sollte man darauf achten, dass der Dienstleister eine ausreichende Haftpflichtversicherung hat. Die Wohnungseigentümer sollten die Arbeit stichprobenartig kontrollieren und Protokoll führen, wenn sie mögliche Versäumnisse beobachten. Arbeitet das Unternehmen nachlässig, sollte die Verwaltung eingeschaltet werden. Und im Zweifel sollten die Eigentümer selbst zum Besen greifen.
Neue Betriebskosten
Sollten bei Ihnen neue Betriebskosten entstehen, die im Mietvertrag nicht explizit genannt sind, wie beispiels- weise die Reinigung einer Dachrinne oder die Wartungskosten für Rauchwarnmelder, dann weisen Sie bereits beim Durchführen der Maßnahmen den Mieter schriftlich darauf hin, dass z.B. die Wartungsarbeiten an den Rauchwarnmeldern durchgeführt und die entsprechenden Kosten dann bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden.
Da dem Mieter deutlich gemacht werden muss, welche Betriebskosten auf ihn abgewälzt werden, ist es erforderlich, auch die „sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen.
Regenwasser im Haushalt nutzen und sparen
Eine Regenwassernutzung und –versickerung ist im privaten Haushalt eine interessante Kombination. Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Durch aufstellen moderner Regenwassertanks in Form einer Mauer, Säule oder Amphore lässt sich das Regenwasser auffangen. Zum Speichern von mehr Wasser, empfiehlt sich ein großvolumiger Erdtank. Für das Speichern kleinerer Wassermengen reicht ein Aufstell- oder kleinerer Erdtank. Die Waschmaschine oder Toilettenspülung kann sich auf Regenwasser umstellen lassen. So spart der Eigentümer bis zu 50 Prozent Trinkwasser. Überschüssiges Regenwasser wird in Versickerungssysteme geleitet.
Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalte bedürfen einer regelmäßigen Pflege und Überwachung.
Sicheres Treppensteigen
Um Stürze auf der Treppe zu vermeiden, sind Ursachen, die in der Person des Menschen liegen und oftmals nur durch lange „Erziehungsmaßnahmen" beeinflusst werden können
z.B. langsames Gehen auf der Treppe, stets eine Hand am Handlauf führen, nicht beide Hände voll beladen, nicht mit Socken oder lockeren Schuhen laufen usw.
Auch durch räumliche und bauliche Verbesserungen können Unfälle vermieden werden
z.B. an Treppen auseichend helle Beleuchtung, beidseitig der Treppe griffsichere und durchlaufende Handläufe, auf der Treppe nur feste Beläge usw.
Wichtig ist es gerade für ältere Menschen nachzurüsten z.B. ein kleiner Haltegriff im Bad, vom Schlafzimmer zu Toilette oder der beidseitige Handlauf an der Wand einer Treppe bringt für alle Menschen mehr Sicherheit.
Hausflur als Fluchtweg nicht blockieren
Der Hausflur ist kein Abstellplatz
Mieter dürfen den Hausflur nicht als Abstellplatz nutzen. Der Hausfur ist kein Teil der Wohnung. Erlaubt ist nur Kinderwagen und Rollatoren, aber sie dürfenden Fluchtwege nicht blockieren. Gegenstände wie z.B. Regale, Schuhe und Pflanzen sind tabu.
Das Treppenhaus ist kein Raucherraum
Das Treppenhaus dürfen die Mieter nicht als Raucherzimmen benutzen. Der Hausflur gehört zu den Gemeinschaftsräumen, in denen das Qualmen verboten werden kann laut auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover.