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Heizungsausfall

Zur Not darf Mieter handeln

Wenn es im Winter draußen so richtig kalt ist, möchte man es in der Wohnung schön warm haben. Plötzlich fällt die Heizung aus, wird es für den Mieter ganz schnell ungemütlich. Dann muss es dem Vermieter umgehend gemeldet werden lt. Mieterschutzbund Münster. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, darf der Mieter Notmaßnahmen ergreifen. Die sollten gut durchdacht sein. Auf der sicheren Seite ist ein Mieter, wenn der Vermieter für solche Fälle Partnerunternehmen hat. „Als Vertreter des Vermieters darf ein Mieter dort die Reparatur beauftragen“, lt. Mieterschutzbund. Bei anderen Unternehmen sollte der Mieter vorsichtig sein. Sollte es zum Streitfall kommen und der Vermieter kann belegen, dass die Reparatur hätte günstiger ausfallen können, bleibt der Mieter eventuell auf einem Teil der Kosten sitzen. Egal wie schnell der Vermieter handelt: Tatsache ist, es wird kalt und der Mieter ist in der Schadenminderungspflicht. Der Mieter sollte elektrisch heizen. Für den Mehraufwand, der sich in der Stromrechnung widerspiegelt, muss der Vermieter aufkommen. Ebenfalls, wenn an die Heizung auch an die Warmwasserversorgung hängt. Fährt ein Mieter zum Duschen zu Bekannten, kann er das Kilometergeld mit der Mietzahlung verrechnen. Wichtig ist es alles zu dokumentieren. Für Folgeschäden, die durch den Heizungsausfall entsteht, muss der Mieter nicht aufkommen. Zum Beispiel zählen dazu geplatzte Wasserleitungen. Die Mängelbeseitigung könne der Mieter im Streitfall einklagen. Viele Urteile fallen jedoch in Einzelfallentscheidungen, da dich Wohnsituationen zu sehr voneinander unterscheiden. Der Mieterverein kann zwar beraten, ein Gericht im Ernstfall aber ganz anders entscheiden. Wenn die Heizung ausfällt, kann in der Regel der Vermieter auch nichts dafür, dass sollte letztendlich der Mieter bedenken.

Heizkörper gluckern

Heizung vorm Winter entlüften
In der kalten Jahreszeit will man es zu Hause mollig warm haben. Doch vor dem ersten Heizen im Herbst sollte man seine Heizkörper entlüften. Sonst kann es den ganzen Winter über nervige Gluckergeräusche geben. Eine nicht entlüftete Heizung kostet bares Geld. Ist Luft im System, wird mehr Energie benötigt, um ein Zimmer zu heizen. Zum Entlüften benötigt man einen speziellen Entlüfterschlüssel für das Ventil am Heizkörper. Zuerst sollte man einen kleinen Auffangbecher unter das Ventil stellen und die Heizung voll aufdrehen, so dass sie warm wird. Dann sollte man das Entlüftungsventil öffnen, bis alle Luft entwichen ist und nur noch heißes Wasser herauskommt. Anschließend das Ventil fest zudrehen und die Heizkörper wieder runterdrehen. Im Haus mit mehreren Etagen, immer im Untergeschoss beginnen und sich nach oben durcharbeiten.

Heizkörper öfters reinigen

In und auf den Heizkörpern sammelt sich mit der Zeit Staub, Wollmäuse und Spinnenweben an. Da Heizkörper Luft aufwirbeln, geben sie die feinkörnige Staub- und Schmutzpartikel auch an die Umgebung ab, was Atemwege und Augen belasten kann. Je dicker der Staub im Inneren der Heizkörper sitzt, desto weniger effizient wird die Wärme verteilt. Daher sollte man sie immer wieder mal reinigen. Vor dem Reinigen die Heizkörper abkühlen lassen, dann legt man am besten ein leicht feuchtes Tuch unter den Heizkörper, um den durchfallenden Dreck aufzufangen. Durch die Feuchte des Tuchs haftet der Schmutz besser und wird nicht erneut aufgewirbelt. Bei vielen Heizkörper reicht dann meist eine lange Bürste oder eine Heizkörperdüse am Staubsauger zum Erreichen des letzten äußeren Winkel. Die Außenflächen werden mit Wasser und Allzweckreiniger gereinigt. Am besten keine Schwämme mit harter Scheuerschicht benutzen, die können den Lack zerkratzen.

Heizen, hilft auch gegen Schimmel

 Warum Heizen gegen Schimmel? Durch richtiges Heizen vermeiden Sie Schimmel. Denn werden Räume nicht direkt geheizt, ist die Luft kühler und nimmt Feuchtigkeit schlechter auf. Gelangt dann Luft von einem warmen in einem kalten Zimmer, bringt sie neben Wärme auch Luftfeuchtigkeit mit. Kühlt die warme Luft dann ab, setzt sich Feuchtigkeit an die Wände ab und droht Schimmelbildung. Daher wirkt Heizen feuchten Wänden entgegen.

Die richtige Temperatur zum Heizen

Die richtige Temperatur zum Heizen
Meistens haben gerade unsere Wohnräume eine zu hohe Temperatur. Hier bieten sich große Einsparpotenziale. So spart man etwa sechs Prozent Energie, wenn Sie die Temperatur um ein Grad senken. Empfohlen werden im Wohn- und Kinderzimmer sowie im Bad 20 – 22 Grad (Stufe 3-4 am Thermostat), in der Küche reichen 18 – 20 Grad und im Schlafzimmer 17-20 Grad (Stufe 2-3 am Thermostat). Im Flur sollte die Temperatur bei 17-18 Grad liegen und im WC zwischen 16-19 Grad (Stufe 2-3 am Thermostat). Unregelmäßig genutzte Zimmer sollten nicht durchgehend beheizt, der Heizkörper aber auch nie ganz abgedreht werden.

Heizung nachts nicht ganz abdrehen

In der Regel wird die Heizung in der Nacht heruntergedreht, jedoch sollte die Temperatur nicht unter 17 Grad fallen, da bei schlecht gedämmten Häusern sich Wärmebrücken bilden. Dadurch kühlen die Bauteile aus und Schimmel kann entstehen. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens wird die Zentralheizung in Mietshäusern runtergedreht, aber der Vermieter darf sie nicht ganz ausschalten. Durch das Herunterdrehen der Heizung in der Nacht spart man auch Energie, indem die Raumtemperatur von 20 auf 17 Grad gesenkt wird. Ein Altbau-Einfamilienhaus würde im Durchschnitt pro Nacht ein Liter Heizöl sparen.

Was sind Holzpellets

Sie sind einsetzbar für die Versorgung mit Holz für kleinere Wohneinheiten.

Pellets sind genormte, zylindrische Presslinge aus getrocknetem, naturbelassenem Restholz

( Hobelspäne, Sägemehl, Waldrestholz) von einer Länge von 20 – 50 mm und mit einem Durchmesser von ca. 4 – 10 mm. Die Pellets werden ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln unter hohem Druck hergestellt und haben einen Heizwert von ca. 5 kWh/kg. Der Energiegehalt von einem Kilogramm Pellets entspricht damit ungefähr dem von einem halben Liter Heizöl.

Im Herbst beginnt die Heizperiode

Vermieter sollten bei sinkenden Temperaturen rechtzeitig die Heizung hochfahren. Die Temperatur in einer Mietswohnung darf nicht länger als drei Tage auf durchschnittlich 16 Grad sinken. Tagsüber muss ein Mieter seine Wohnung auf mindestens 20 Grad heizen können. Nachts darf der Vermieter die Temperatur bis zu 16 Grad runterfahren. Für die Heizperiode gibt es keine gesetzliche Vorgabe, aber üblicherweise beginnt sie am 1. Oktober