Das Treppenhaus ist kein Raucherraum
Das Treppenhaus dürfen die Mieter nicht als Raucherzimmen benutzen. Der Hausflur gehört zu den Gemeinschaftsräumen, in denen das Qualmen verboten werden kann laut auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover.
Badideen Aktuell
Das Treppenhaus dürfen die Mieter nicht als Raucherzimmen benutzen. Der Hausflur gehört zu den Gemeinschaftsräumen, in denen das Qualmen verboten werden kann laut auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover.