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Mieter darf Abrechnungsbelege einsehen

Mieter haben das Recht, die Abrechnungsbelege des Vermieters zu überprüfen.  Wohnt der weit entfernt, und es gibt ein Büro am Ort des Mietobjekts, muss dort die Einsicht erfolgen. So lautet die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal, auf die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein verweist. Der Vermieter muss mit Belegen beweisen können, dass die Zahlen in der Abrechnung in Ordnung sind. Die Unterlagen darf der Mieter im Streitfall einsehen. Der Vermieter sollte seiner Verpflichtung ausreichend nachkommen. Dazu gehört, dass er einen Termin während der üblichen Bürostunden vorschlagen und auf ein Büro am Wohnort verweisen muss. Sonst könnte der Mieter argumentieren, dass die Einsicht nicht erfolgt und der Nachzahlungsbetrag aus der Abrechnung nicht fällig sei, also keine Zahlungspflicht entsteht.