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Mietwohnung

Duschen nach 22 Uhr erlaubt
In einem Mehrfamilienhaus müssen Nachbarn auch nach 22 Uhr mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen. Laut des Deutschen Mieterbundes gilt von 22 Uhr bis morgens 6 Uhr zwar die sogenannte Nachtruhe, aber nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen, darunter diese drei Beispiele: Mieter haben das Recht, auch nach 22 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Ein Nachbar, der sich durch die lauten Geräusche der Außenjalousie gestört fühlte und behauptete, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen, erhielt vor dem Amtsgericht Düsseldorf (55C7723/10) eine Abfuhr. Zum normalen Gebrauch der Mietwohnung gehören auch das Betätigen von Wasserhahn, Wasserspülung und nächtliches Duschen oder Baden. Ein Baby darf auch nachts schreien.